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Wissensungleichgewicht zwischen Arzt und Patient muss berücksichtigt werden

Wissensungleichgewicht zwischen Arzt und Patient muss berücksichtigt werden

Beschluss des Bundesgerichtshofs – Arzthaftung / Umfang der Substantiierung: Wissensungleichgewicht zwischen Arzt und Patient muss berücksichtigt werden

An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden. Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
Nach diesen Grundsätzen ist der Patient nicht verpflichtet, mögliche Entstehungsursachen einer Infektion zu ermitteln und vorzutragen. Es kann nicht als Nachlässigkeit angesehen werden, dass die Klägerin in zweiter Instanz ihren Angriff konkretisiert hat, nachdem ihr zweitinstanzlicher Prozessbevollmächtigter durch eigene medizinische Recherchen zusätzliche Informationen über mögliche Infektionsursachen erlangt hat.

Anmerkungen von RA Gilsbach:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes berücksichtigt das Wissensungleichgewicht im Arzthaftungsrecht. So steht ein medizinsicher Laie in der Regel einem medizinischen Fachmann gegenüber. Im Gegensatz zu der Klägerin im vorbenannten Verfahren sollten Sie Ihre Erfolgsaussichten jedoch bereits von Anfang an durch die Beauftragung eines Fachanwaltes für Medizinrecht verbessern.